
RECHTSANWÄLTE -
CASTILLO I GONZÁLEZ
& KOLLEGEN
Parkstraße 40
D-
Телефон: +49 (0)541 -
Факс: +49 (0)541 -
МЕЖДУНАРОДНАЯ ЮРИДИЧЕСКАЯ КОМПАНИЯ







Als Deutsch -
Da unsere Abogados in ganz Spanien vor jedem Gericht zugelassen sind, können wir Ihre Angelegenheiten auch gerichtlich vertreten, d.h. wir führen für Sie Klagen, erwidern und verteidigen Sie gegen Klagen in Spanien, erheben Widerklagen und machen Ihre Ansprüche gerichtlich geltend.
Wir sind für Sie in ganz Spanien tätig, insbesondere auf Mallorca, in der Region
Málaga, Costa del Sol, Region Madrid, Region Barcelona, Region Alicante, Costa Blanca
und auf dem Kanaren..
Spanisches Recht

Spanien ist und bleibt das Urlaubsland Nr. 1 der Deutschen. Viele sprechen sogar vom 17. Bundesland Mallorca. Mit rund 55 Millionen Touristen jährlich ist Spanien das zweitbeliebteste Urlaubsland weltweit. Viele möchten nicht nur Urlaub machen, sondern sich auch den Traum einer eigenen Immobilie in Spanien erfüllen. Nach neusten Erkenntnissen besitzen bereits ca. 500.000 Deutsche eine Immobilie in Spanien. Tendenz weiter steigend.
Als Anwaltssozietät begleiten wir Sie in allen Belangen des deutsch-
Die
wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder
werden immer enger und vielschichtiger.
Dies hat zur Folge, dass rechtliche Sachverhalte
zwischen dem deutschen und spanischen Recht weiter zunehmen.
Beispiele sind hier Unternehmungen von deutschen Firmen in Spanien, bzw. spanischen
Firmen in Deutschland. Kauf und Verkauf von Feriendomizilen von Deutschen in Spanien,
Arbeitsaufnahme von deutschen Arbeitnehmern in Spanien, Zwangsvollstreckungen von
Kindesunterhalt in Spanien bzw. Deutschland, Rückwanderung von spanischen Einwanderern
von Deutschland nach Spanien, Existenzgründungen in Spanien, Geltendmachung von Reisemängeln
im Urlaubsland Spanien, Nachlassabwicklungen von (gemischt) deutschen und spansichen
Vermögen, Strafverfahren in Spanien usw usw.
Dies hat zur Folge, dass heutige Mandanten
im Bereich des deutsch-
Die Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen kann hierbei auf seine Rechtsanwälte
und Abogados zurückgreifen, die sowohl Kenntnisse des deutschen wie auch spanischen
Rechts vorweisen können. Diese Kenntnisse sind erlangt worden durch Studium der Rechtswissenschaften
an deutschen und spanischen Universitäten, durch frühere Tätigkeiten bei deutsch-
Sämtliche Mitglieder der Anwaltssozietät Castillo I González & Kollegen beherrschen mehrere Sprachen in Wort und Schrift und können daher sowohl in der deutschen wie auch spanischen, englischen und portugiesischen Sprache beraten.
Als Anwaltssozietät können wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten sowohl
in Spanien wie auch in Deutschland vor sämtlichen Gerichten, Behörden oder sonstigen
staatlichen Stellen vertreten, da die Anwälte sowohl in Spanien wie auch in Deutschland
zugelassen sind.
Spezielles Augenmerk verdient das Immobilienrecht, insbesondere bei der Abwicklung
und dem Kauf von spanischen Immobilien, wie auch der steuerrechtlichen Behandlung.
In deutschen-
Im Bereich des Handels-
Daneben beraten
wir Spanier in Deutschland in allen Belangen des deutschen und spanischen Rechts
in ihrer Muttersprache und vertreten ihre Interessen vor sämtlichen spanischen und
deutschen Behörden.

OSNABRÜCK

MALLORCA (BALEAREN)

MÁLAGA (ANDALUSIEN)

MADRID

ALICANTE (COSTA BLANCA)

BARCELONA (COSTA BRAVA)

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SPANISCHES IMMOBILIENRECHT
Kauf / Verkauf, Schenkung, Vermietung,

SPANISCHES ERBRECHT
Nachlassabwicklungen, Testamente, u.v.m.

SPANISCHES FAMILIENRECHT
Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Ehevertrag

SPANISCHES ARBEITSRECHT
Kündigung, Abfindung, Krankheit, Betriebsrat

SPANISCHES WIRTSCHAFTSRECHT
Firmengründung, S.L., S.A., span. GmbH, AG

SPANISCHES STEUERRECHT
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer,

SPANISCHES STRAFRECHT
U-
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SPANISCHES RECHT
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Letzte Aktualisierung: 05.02.2011 21:31:59
Aktuelle Zeit: 21:34:25
